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TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler - Tischtennis
Nachruf
Der TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler trauert um sein langjähriges Vereins-und Vorstandsmitglied
Erwin Kunkel
der sein Leben in der Flutkatastrophe verloren hat.
Erwin war Gründungsmitglied der Tischtennis-Spielgemeinschaft TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler im Jahr 1983. Seit Gründung der SG hatte er viele verschiedene Vorstandsposten inne. Das Amt des Kassierers übte er seit 2007 aus. Vor allem aber war er aktiver Tischtennisspieler. Über Jahrzehnte war Erwin bis zuletzt erfolgreicher Mannschaftsspieler und zuverlässiger Trainingspartner. In Tischtenniskreisen war er als stets fairer und respektvoller Spieler bekannt. Erwin Kunkel zeichnete sich durch seine gute Laune und Optimismus, seinen Humor, seine Freude am Spiel, seine Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und noch viele weitere gute Eigenschaften aus. Wir werden ihn schmerzlich vermissen.
Der TuS-PSV Bad Neuenahr-Ahrweiler wird Erwin Kunkel stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gehört seiner Familie.
Trainingsbeginn ab Di. 15.06.2021 wieder in der Boeselager Realschule
Wir sind wieder an alter Wirkungsstätte zurück: ab kommenden Dienstag, den 15.06.21 beginnt das Training wieder zu den üblichen Zeiten in der Boeselager Realschule.
Laut der aktuell bis 20.06 geltenden 22. CoBeLVO (und Inzidenz unter 50) sind folgende Regeln für den Hallensport zu beachten:
ERWACHSENE + Jugendliche 15+:
- Testpflicht (siehe unten**)
- 1 Gruppe von max. 10 Erwachsenen + 1 Übungsleiter + Geimpfte und Genesene
(die max. Personenzahl der jeweiligen Halle darf nicht überschritten werden) von Boeselager RS +
pro Hallendrittel max. 20 Personen
- Sport ist nur mit Abstand (kontaktlos) möglich
KINDER:
- Keine Testpflicht
- 1 Übungsleiter darf bis zu 20 Kinder anleiten
*Die Personenbeschränkung ist die Summe aller Anwesenden: ÜL, Sportler, Geimpfte und Genesenen und eventuelle Zuschauer von Minderjährigen
**Erläuterungen zur Testpflicht Die Kindergruppen bis einschließlich 14 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt: zulässig ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Schnelltests, der Test darf nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein. Die Bestätigung ist vor dem Betreten der Einrichtung vorzulegen. Geimpfte und Genesene sind nach Vorlage des entsprechenden Nachweises von der Testpflicht ausgenommen.
Kostenlose Schnelltests für alle (auch mehrmals pro Woche) Wie? Wo? Hier mehr Infos: https://kreis-ahrweiler.de/spezial/wichtige-informationen-zum-coronavirus/schnelltests-fuer-alle/
Zusätzlich mußt Du Dich in unseren Hallenplaner eintragen (außer Teilnehmer am Jugendtraining): https://www.mytischtennis.de/clicktt/RTTVR/hallenplaner/000013/TuS-Ahrweiler-1898-e-V-/index/
Sonst bleibt es bei unseren Regelungen aus dem letzten Sommer/Herbst.
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